Neuigkeiten vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz
Der europäische Binnenmarkt bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten für den Waren- und Dienstleistungsverkehr – stellt Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch zunehmend vor Herausforderungen, die weit über nationale Grenzen hinausreichen. Ob intransparente Preisgestaltung bei der Reisebuchung, Flugausfälle oder illegal installierte Software in Fahrzeugen: Solche Fälle zeigen deutlich, dass Einzelklagen bei Massenschäden oft ineffizient sind und die Gerichte überfordern können.
Vor diesem Hintergrund ist eine funktionierende und grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung unverzichtbar für einen florierenden europäischen Binnenmarkt. Mit der Einführung der EU-Verbandsklagenrichtlinie im Jahr 2020 hat die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Durchsetzung von Verbraucherrechten geschaffen und übernimmt damit weltweit eine Vorreiterrolle beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Dennoch verzichten viele Betroffene bei grenzüberschreitenden Streitfällen auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche, da rechtliche Hürden, Sprachbarrieren sowie Unsicherheiten bezüglich Prozess- und Anwaltskosten häufig abschreckend wirken. Einrichtungen wie das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) sollen in solchen Fällen Unterstützung bieten und die rechtliche Durchsetzung ermöglichen.
Als erste und bislang einzige in Deutschland anerkannte qualifizierte Einrichtung wurde das ZEV im April 2025 zur grenzüberschreitenden kollektiven Rechtsdurchsetzung ermächtigt. Was heißt das? Das ZEV ist damit befugt, im EU-Ausland Verbandsklagen gegen Unternehmen nicht nur auf Feststellung, sondern auch auf die Durchsetzung konkreter Abhilfemaßnahmen – etwa Rückzahlungen oder Schadensersatz – zu erheben.
Die kollektive Rechtsdurchsetzung ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern in vergleichbaren Fällen, ihre Rechte gebündelt vor Gericht geltend zu machen. So lassen sich nicht nur kostenintensive Einzelverfahren vermeiden, auch die Rechtsposition der Betroffenen wird nachhaltig gestärkt. Zudem trägt eine einheitliche Rechtsprechung dazu bei, widersprüchliche Urteile zu vermeiden und die Rechtssicherheit im europäischen Raum zu fördern. Vor allem aber erhalten nun auch jene Zugang zum Rechtsschutz, die aufgrund eines ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses und geringer Schadenssummen bislang von einer Klage abgesehen hätten.
Weitere Informationen dazu, wie das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz Ihre Rechte stärkt und Sie bei der kollektiven Rechtsdurchsetzung unterstützen kann, finden Sie hier!
Veronika Reinbold, 04.08.2025