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ELER Programm

Die Gestaltung des ländlichen Raums zu einem nachhaltigen wirtschaftlichen und ökologischen Gebiet und zu einem attraktiven und sozial lebenswerten Lebensraum wird auch für die künftige Förderperiode des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)“ eine wichtige Herausforderung sein.

Innerhalb ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fördert die EU die Entwicklung ländlicher Räume mithilfe des ELER. Die neue Förderphase hat Anfang 2023 begonnen. In den Jahren 2021 und 2022, also der Zeit zwischen beiden Förderphasen, hat eine Übergangsverordnung den formalen Rechtsrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik gebildet.

In Deutschland entschied bislang jedes Bundesland in einem eigenen Programm, wie es die ELER-Gelder einsetzt. Für die neue Förderphase 2023-2027 regelt dies der GAP-Strategieplan für ganz Deutschland für ganz Deutschland. Er enthält auch die jeweiligen Ziele und Maßnahmen, die die einzelnen Bundesländer für sich definieren.

Die Mehrheit der Menschen lebt in Schleswig-Holstein im ländlichen Raum – und sie leben gern dort. Sie sind eng verbunden mit der Land- und Forstwirtschaft, mit der reichhaltigen Kultur- und attraktiven Naturlandschaft. Die gesellschaftlichen Grundbedürfnisse nach optimal ausgerichteten Verkehrsnetzen, sauberer Luft, schnellem Internet, nach Schulen und Kindergärten sowie guter Versorgung im Alter unterscheiden sich im Kern zwischen der Stadt- und Landbevölkerung kaum. Lösungsansätze in ländlichen Regionen sind aber komplexer und bedürfen des dörflichen Engagements sowie Initialideen von Einzelnen.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds ist ein Finanzierungselement, mit dem mehr Umwelt- und Klimaschutz, eine stärkere Verbreitung und Nutzung von Kenntnissen und Innovationen, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie die Attraktivität des ländlichen Raums in Schleswig-Holstein vorangebracht werden können.

Schleswig-Holstein bringt sich mit eigenen Fördermaßnahmen im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans in die Umsetzung der Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ein.

Diese Fördermaßnahmen werden in Schleswig-Holstein in der Förderperiode 2023-2027 umgesetzt:

  • Vertragsnaturschutz
  • Ökologischer Landbau
  • Ausgleichszulage
  • Natura 2000 Prämie
  • Investiver Naturschutz
  • Kooperationen im Naturschutz
  • Abwasserbehandlung
  • Hochwasser- und Küstenschutz
  • Erhaltung des kulturellen Erbes